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Ablauf des Promotionsverfahrens

Promotion


Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zum Ablauf eines Promotionsverfahrens an der Fakultät für Philologie. Die vollständigen Informationen zum Ablauf von Promotionsverfahren finden Sie in den entsprechenden Promotionsordnungen, deren frühzeitige Lektüre dringend empfohlen wird.



1. Annahme als Doktorand:in an der Fakultät für Philologie

Antrag auf Annahme als Doktorand:in

  • Um an der Fakultät für Philologie als Doktorand:in angenommen zu werden, muss sich ein Mitglied der Fakultät zur Betreuung Ihres Promotionsvorhabens bereit erklären. Als Betreuer:in Ihres Promotionsvorhabens kommen Professoren:innen, Juniorprofessoren:innen, Privatdozenten:innen sowie habilitierte Mitglieder der Fakultät für Philologie in Frage, sofern sie in der für das Promotionsverfahren relevanten Fachrichtung ausgewiesen sind.
  • Sobald Sie eine:n Betreuer:in gefunden haben, können Sie schriftlich den Antrag auf Annahme als Doktorand:in an der Fakultät für Philologie stellen. Die Formulare für den Antrag auf Annahme als Doktorand:in finden Sie hier. Der Promotionsausschuss der Fakultät für Philologie prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Annahme als Doktorand:in. Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen beachten Sie bitte insbesondere:
  • dass Sie sämtliche erforderlichen Zeugnisse im Original (oder als beglaubigte Kopie) und zusätzlich als Kopie vorlegen müssen;
  • dass Sie Zeugnisse und Belege für etwaige Sprachanforderungen Ihres Promotionsfaches (genaue Informationen zu den Sprachanforderungen der einzelnen Promotionsfächer finden Sie in der Promotionsordnung) im Original (oder als beglaubigte Kopie) und zusätzlich als Kopie vorlegen müssen.
  • Damit Ihr Antrag auf Annahme als Doktorand:in in den Ausschussitzungen bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, dass Sie sämtliche Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin in der Promotionsberatung bei Frau Heising (Kontaktdaten) einreichen.

Einschreibung an der Ruhr-Universität und der RUB Research School

  • Sobald Sie durch den Promotionsausschuss als Doktorand:in an der Fakultät für Philologie angenommen sind, erhalten Sie vom Dekanat eine schriftliche Benachrichtigung, die Ihre Annahme als Doktorand:in bestätigt. Diese Bescheinigung benötigen Sie u.a., um sich als Doktorand:in einzuschreiben: Die Immatrikulation an der Ruhr-Universität und an der RUB Research School ist gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität sowie der Promotionsordnung der Fakultät für Philologie vorgeschrieben und muss von Ihnen selbstständig vorgenommen werden.

2. Ablauf des Promotionsverfahrens

Zwischenbericht und öffentliche Präsentation

  • Während der Arbeit an Ihrer Dissertation muss Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer mind. einmal von Ihnen ein Zwischenbericht vorgelegt werden, in dem Sie den Arbeitsstand Ihres Projekts, Ihre Fortschritte und etwaige Probleme dokumentieren. Zusätzlich müssen Sie mind. einmal Ihr Promotionsprojekt einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit präsentieren. Sowohl der Zwischenbericht als auch Ihre öffentliche Präsentation müssen von Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer bestätigt werden. Für diese Bestätigung können Sie die Formulare benutzen, die Sie in dem "Formularsatz: Antrag auf Zulassung zur Promotion" finden.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

  • Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Promotionsausschuss der Fakultät für Philologie. Die Formulare für den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie hier. Den Antrag reichen Sie zusammen mit Ihrer Dissertation ein. Falls Sie die Prüfungsform Disputation gewählt haben, reichen Sie außerdem drei Thesen für die mündliche Prüfung im Dekanat der Fakultät ein. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, Ihre Arbeit zu verteidigen, können Sie freiwillig eine Zusammenfassung der Dissertation mit einreichen. Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und anschließend eröffnet der*die Dekan*in das Promotionsverfahren. Ihre Dissertation wird vom Dekanat aus an Ihre Gutachter*innen versandt. Sobald dem Dekanat beide Gutachten vorliegen, beginnt die dreiwöchige Auslagefrist, während der alle promovierten Mitglieder der Fakultät das Recht haben, zu Ihrer Dissertation und zu den Gutachten Stellung zu nehmen. Diese dreiwöchige Auslagefrist sollte in der Vorlesungszeit liegen.

Mündliche Prüfung

  • Schlagen die Gutachten die Annahme Ihrer Dissertation vor, setzt die Prüfungskommission im Einvernehmen mit Ihnen den Termin Ihrer mündlichen Prüfung fest. Unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung legt die Kommission die Note für die Prüfung fest sowie die Note für die Dissertation und die Gesamtnote Ihrer Promotion. Die Noten werden Ihnen direkt anschließend mitgeteilt und Sie erhalten im Dekanat der Fakultät eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Führen des Doktortitels.

Veröffentlichung der Dissertation

  • Sie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ab dem Abschluss Ihres Promotionsverfahrens (d.i. innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der mündlichen Prüfung) Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Dazu überarbeiten Sie nach der mündlichen Prüfung Ihre Dissertation gemäß etwaigen Änderungsauflagen, die Ihre Gutachter:innen formulieren. Das überarbeitete Manuskript Ihrer Dissertation legen Sie Ihrem oder Ihrer Erstgutachter:in zur Erteilung der Publikationserlaubnis vor; Ihr:e Erstgutachter:in unterrichtet schriftlich den Promotionsausschuss von der Druckfreigabe und Sie reichen anschließend die erforderlichen Pflichtexemplare Ihrer Dissertation im Dekanat der Fakultät für Philologie ein. Sie erhalten dann die Promotionsurkunde. Mit Erhalt der Promotionsurkunde ist das Recht zum Führen des Doktortitels verbunden.