Durch die Promotion wird die besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Fakultät für Philologie verleiht aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Hier finden Sie eine Übersicht der abgeschlossenen Promotionsverfahren des letzten Jahres.
Als Individualpromotion oder als strukturierte Promotion sieht unsere Fakultät die Forschungsleistungen ihrer Nachwuchswissenschaftler/innen den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet und bietet in der Zusammenarbeit mit der RUB Research School ein campusweites und interdisziplinäres Forum für den wissenschaftlichen Dialog.
Das Promotionsverfahren wird durch die Promotionsordnung der Fakultät für Philologie geregelt. Bitte beachten Sie, dass ab sofort die Promotionsordnung vom 07.09.2021 Anwendung findet und eine Eintragung in das Doktorandenverzeichnis ausschließlich nach dieser Ordnung möglich ist.
In der Rubrik "Ablauf des Promotionsverfahrens" finden Sie einen kurzen Überblick zu den formalen Schritten des Promotionsverfahrens an der Fakultät für Philologie. Die vollständigen Informationen und verbindlichen Regelungen zu allen Aspekten des Promotionsverfahrens finden Sie in den entsprechenden Promotionsordnungen (s. "Formulare"), deren frühzeitige Lektüre dringend empfohlen wird.
Promotionsberatung und Kontakt
Bei Rückfragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Promotionsberatung des Dekanats der Fakultät für Philologie (Frau Heising):
E-Mail: promotion-philologie@rub.de
Tel.: 0234/32-25204
Der Promotionsausschuss tagt an den folgenden Terminen.