Anmeldung vom 30.09.2024 – 11.10.2024 per E-Mail zu den mündlichen/schriftlichen Prüfungen im Prüfungsblock Januar 2025 (13.01.2025 –24.01.2025 + Klausurtermin 05.02.2025)
Die Anmeldung zu den Januar 2025-Prüfungen im Anmeldeblock vom 30.09.2024 – 11.10.2024 erfolgt ausschließlich über Email an Ihren zuständigen Sachbearbeiter:in.
Füllen Sie die notwendigen Anmeldeformulare gut leserlich für die gewählte Prüfung aus. Sie finden alle erforderlichen Formulare auf unserer Homepage bei den Anmeldeinformationen zu den einzelnen Studiengängen BA, MA, M.Ed.
Für eine mündliche Prüfung (MAP) kümmern Sie sich rechtzeitig bei Ihrem/Ihrer Prüfer:in um einen Prüfungstermin. Der/die Prüfer:in kann Ihnen den Prüfungstermin entweder im Formblatt zur Anmeldung durch Unterschrift oder in Ausnahmefällen per Email bestätigen. Wichtig: Bei Prüfungsanmeldungen zum Master of Education muss das Anmeldeformular von beiden Prüfer:innen unterschrieben sein.
Senden Sie dann
bis zum 11.10.2024 (Ausschlussfrist) einzeln als PDF (und nicht als eine mit allen Unterlagen zusammengefügte PDF) per E-Mail an den/die für Ihren Studiengang zuständige(n) Mitarbeiter:in. Die jeweiligen E-Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage.
Für den Master of Arts zusätzlich einzureichen ist bei Erstanmeldung zum Prüfungsverfahren das Stammdatenblatt und eine einfache Kopie/Scan des Bachelorzeugnisses.
Für den Master of Education zusätzlich einzureichen ist bei Erstanmeldung zum Prüfungsverfahren das Grunddatenblatt, Kopie der Bescheinigung zur Zulassung zum M.Ed.-Studium (3-4 Blätter) und eine einfache Kopie/Scan des Bachelorzeugnisses.
Für den Bachelor of Arts zusätzlich einzureichen ist bei Erstanmeldung zum Prüfungsverfahren das Stammdatenblatt.
Bis zum 13.12.2024 können Sie noch nachreichen: Nachweis über die Mindestvoraussetzungen für die Prüfung
Wir werden dann Mitte Dezember 2024 Prüfungszulassungslisten mit den eventuell noch fehlenden Unterlagen erstellen und sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Überprüfen Sie dann bitte, ob Sie angemeldet sind. Andernfalls melden Sie sich bei uns.
Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie Ihre(n) zuständige(n) Sachbearbeiter:in bitte per Email.
Wegerisiko bei Prüfungen
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Sie pünktlich zu Prüfungen erscheinen. Insofern tragen Sie das sogenannte Wegerisiko. Dieses Wegerisiko liegt auch dann bei Ihnen, wenn allgemeine Gründe Sie daran hindern, pünktlich zu erscheinen, zum Beispiel (aber nicht nur) Streik im öffentlichen Nah- oder Fernverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse usw. Auch in solchen Fällen sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Anfahrt zur Universität so zu planen, dass Sie pünktlich an den Prüfungen teilnehmen können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass in solchen Fällen die Prüfung verschoben werden kann.
Arbeitsplatz in der UB
Studierende, die an ihrer Examensarbeit schreiben und zu Hause keine guten Arbeitsbedingungen haben, können einen Arbeitsplatz in der UB beantragen. Genauere Informationen dazu in diesem Antrag, der über die Betreuerin bzw. den Betreuer an die UB zur richten ist.
Kommunikation mit dem Prüfungsamt (Abschlussarbeiten, mündliche und schriftliche Abschlussprüfungen, Bescheinigungen etc.)
Das Prüfungsamt ist unter den auf unserer Homepage veröffentlichten telefonischen und Präsenzsprechstunden Sprechstunden erreichbar.
Anfragen können Sie aber auch zeitunabhängig per E-Mail stellen.
Nachweise der Mindestvoraussetzungen für mündliche Prüfungen, Nachweise über das Vorliegen aller Studienleistungen sowie Anmeldungen zu Abschlussarbeiten und die dazugehörigen erforderlichen Nachweise schicken Sie uns per E-Mail. Bitte achten Sie auf einen für uns leserlichen Titel der Abschlussarbeit, um Übernahmefehler zu vermeiden.
Bescheinigungen werden per E-Mail an Sie versendet.
Die Modalität der Abgabe der Bachelor-/Masterarbeiten entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen Zulassungsschreiben. Die Abgabeform kann momentan noch unterschiedlich sein, da je nach Zulassungsdatum aufgrund des Pandemiegeschehens unterschiedliche Regelungen galten.
Bitte wenden Sie sich je nach Studiengang direkt an Ihre/n Sachbearbeiter, d.h. Studierende des