Anmeldung zu den mündlichen/schriftlichen Modulabschlussprüfungen (siehe Anmelde- und Prüfungstermine unter dem Button "Prüfungstermine")
Füllen Sie die notwendigen Anmeldeformulare gut leserlich für die gewählte Prüfung aus. Sie finden alle erforderlichen Formulare auf unserer Homepage bei den Anmeldeinformationen und Formularen zu den einzelnen Studiengängen BA, MA, M.Ed.
Für eine mündliche Prüfung (MAP) kümmern Sie sich rechtzeitig bei Ihrem/Ihrer Prüfer:in um einen Prüfungstermin. Der/die Prüfer:in kann Ihnen den Prüfungstermin entweder im Formblatt zur Anmeldung durch Unterschrift oder in Ausnahmefällen per Email bestätigen. Wichtig: Bei Prüfungsanmeldungen zum Master of Education muss das Anmeldeformular von beiden Prüfer:innen unterschrieben sein.
Für eine schriftliche Prüfung (MAK) müssen Sie ebenfalls ein von dem/der Prüfer:in ausgefülltes Antragsformular einreichen. Die Ablegung der Klausur ist im Februar und Juli möglich.
Die Anmeldung zu MAP und MAK erfolgt ausschließlich über Email an Ihren zuständigen Sachbearbeiter:in.
Sie versenden als einzelne Dateien im PDF-Format
Bei Erstanmeldung zum Prüfungsverfahren muss zusätzlich eingereicht werden:
bis zum Ende der Anmeldefrist (Ausschlussfrist) einzeln als PDF (und nicht! als eine mit allen Unterlagen zusammengefügte PDF) per E-Mail an den/die für Ihren Studiengang zuständige(n) Mitarbeiter:in. Die jeweiligen E-Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage.
Wir werden ca. 3 Wochen vor Beginn des Prüfungsblocks Prüfungszulassungslisten mit den eventuell noch fehlenden Unterlagen erstellen und sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Überprüfen Sie dann bitte, ob Sie angemeldet sind. Andernfalls melden Sie sich bei uns.
Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie Ihre(n) zuständige(n) Sachbearbeiter:in bitte per Email.
Wegerisiko bei Prüfungen
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Sie pünktlich zu Prüfungen erscheinen. Insofern tragen Sie das sogenannte Wegerisiko. Dieses Wegerisiko liegt auch dann bei Ihnen, wenn allgemeine Gründe Sie daran hindern, pünktlich zu erscheinen, zum Beispiel (aber nicht nur) Streik im öffentlichen Nah- oder Fernverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse usw. Auch in solchen Fällen sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Anfahrt zur Universität so zu planen, dass Sie pünktlich an den Prüfungen teilnehmen können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass in solchen Fällen die Prüfung verschoben werden kann.
Arbeitsplatz in der UB
Studierende, die an ihrer Examensarbeit schreiben und zu Hause keine guten Arbeitsbedingungen haben, können einen Arbeitsplatz in der UB beantragen. Genauere Informationen dazu in diesem Antrag, der über die Betreuerin bzw. den Betreuer an die UB zur richten ist.
Kommunikation mit dem Prüfungsamt (Abschlussarbeiten, mündliche und schriftliche Abschlussprüfungen, Bescheinigungen etc.)
Das Prüfungsamt ist unter den auf unserer Homepage veröffentlichten telefonischen und Präsenzsprechstunden Sprechstunden erreichbar.
Anfragen können Sie aber auch zeitunabhängig per E-Mail stellen.
Nachweise der Mindestvoraussetzungen für mündliche Prüfungen, Nachweise über das Vorliegen aller Studienleistungen sowie Anmeldungen zu Abschlussarbeiten und die dazugehörigen erforderlichen Nachweise schicken Sie uns per E-Mail. Bitte achten Sie auf einen für uns leserlichen Titel der Abschlussarbeit, um Übernahmefehler zu vermeiden.
Bescheinigungen werden per E-Mail an Sie versendet.
Die Modalität der Abgabe der Bachelor-/Masterarbeiten entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen Zulassungsschreiben. Die Abgabeform kann momentan noch unterschiedlich sein, da je nach Zulassungsdatum aufgrund des Pandemiegeschehens unterschiedliche Regelungen galten.
Bitte wenden Sie sich je nach Studiengang direkt an Ihre/n Sachbearbeiter, d.h. Studierende des
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Letzte Änderung: 17. Apr. 2026