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Zusatzinformationen


Beachten Sie unsere Hinweise für Anfragen per E-Mail

Adressen- und Namensänderungen sind dem Prüfungsamt umgehend mitzuteilen und unter eCampus einzupflegen.

Mitteilungen des Prüfungsamtes erfolgen nur unter Ihrer RUB-E-Mail-Adresse
Die Studienberatung wird von den entsprechenden Studienberatern:innen in den jeweiligen Instituten und Seminaren durchgeführt. Dort erhalten Sie auch die gültigen Studienordnungen.

Anrechnung von Studienleistungen/ Gleichwertigkeitsprüfung
Für die Anrechnung von Studienleistungen für den B.A.-/ M.A.- Studiengang oder den M.Ed.-Studiengang sind die jeweiligen Fachbeauftragten der einzelnen Fächer zuständig.

BAföG-(Erst)-Bescheinigung und Bescheinigungen für Studienkredite etc. unterschreiben die Studienberater der einzelnen Fächer. Sobald Sie sich aber zur Abschlussprüfung im Prüfungsamt angemeldet haben, ist das Prüfungsamt für die Endbescheinigung zuständig.

Beglaubigte Kopien von Zeugnis und Urkunde
An wen kann ich mich wenden? – Der ASTA (Ihre Studierendenvertretung) kann für Sie beglaubigte Kopien erstellen

 

GEBÜHRENERHEBUNG FÜR DIE ZWEITAUSFERTIGUNG VON URKUNDEN UND ZEUGNISSEN

Für die Zweitausfertigung werden gem. § 1 der „Satzung über die Gebühren für die Zweitausfertigung“ vom 16.01.2004 Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.

Kontonummer und Verwendungsvermerk werden Ihnen nach Antragstellung vom Prüfungsamt mitgeteilt.

Bitte lesen Sie auch die Informationen der zentralen Studienberatung der RUB und der Geschäftsstelle des gemeinsamen Prüfungsausschusses!