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Suche und Anmeldung eines Praktikums

Praktikumsbüro


I. Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes

  • Aufgrund der hohen Zahl der an der Fakultät für Philologie absolvierten Praktika kann Ihnen das Praktikumsbüro leider keine Praktikumsstellen vermittlen: Daher recherchieren und bewerben Sie sich bitte eigenständig auf geeignete Praktikumsstellen (in in Einzelfällen kann die Praktikumsberaterin der Fakultät Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz beratend zur Seite stehen). Beachten Sie bitte bei Ihrer Suche nach einem anrechenbaren Praktikum, dass dieses einen klaren Bezug zu Ihren Studienfächern aufweisen sowie der Mindestdauer (s.u.) entsprechen muss. Praktika mit Schwerpunkt schulischer Unterricht schließt das Profilhandbuch explizit aus! Ebenfalls nicht anrechenbar sind Berufs- oder Nebentätigkeiten, Praktika mit den Tätigkeiten von Ausbildungsberufen und Tätigkeiten vor Beginn des Studiums (auch FSJ, Bufdi etc.).

II. Anmeldung eines Praktikums

  • Sie füllen den Anmeldebogen für das Praktikum aus.

  • Sie konsultieren die Praktikumsbeauftragte der Fakultät für Philologie, die Ihren Anmeldebogen und die Anerkennungsfähigkeit Ihres Praktikums überprüft und den Anmeldebogen entgegennimmt. Die Annahme dieses Anmeldebogens ist nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Anrechnung Ihres Praktikums, sondern dient dazu, die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit zu überprüfen. Die tatsächliche Kreditierung Ihres Praktikums kann erst nach Durchsicht der Dokumentationsunterlagen (s.u.) erfolgen.

  • Sie führen Ihr mindestens 6-wöchiges (Inland) oder 4-wöchiges (Ausland) Praktikum durch. Während des Praktikumszeitraums ist es erforderlich, dass Sie insgesamt 240 Arbeitsstunden (Inlandspraktikum) bzw. 160 Arbeitsstunden (Auslandspraktikum) erreichen. Sollten Sie innerhalb der sechs bzw. vier Wochen nicht diese erforderliche Mindestdauer erreichen, ist es möglich, die Dauer des Praktikums so lange zu verlängern, bis die erforderlichen Mindestdauer erreicht wurde. Sollten Sie ein Auslandspraktikum absolvieren wollen und die Sprache des Ziellandes auf muttersprachlichem Niveau beherrschen, muss diese Form des Auslandspraktikums die Mindestdauer eines Inlandspraktikums aufweisen. Während dieser Zeit können Sie jederzeit auf die Beratung der Praktikumsbeauftragten zurückgreifen.   

     

III. Anrechnung eines Praktikums

  • Sie verfassen nach Ende der Praktikumszeit einen vier- bis fünfseitigen Praktikumsbericht, in dem Sie Ihre Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche dokumentieren. Im Profilhandbuch ab S. 31 finden Sie einen Leitfaden zum Praktikumsbericht inkl. formaler Angaben.
  • Darüber hinaus reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses ein. Dieses Zeugnis kann von Ihrem Praktikumsanbieter individuell erstellt werden. Für die Anrechnung Ihres Praktikums ist entscheidend, dass auf Ihrem Praktikumszeugnis der konkrete Zeitraum Ihres Praktikums angeführt ist und dass überblicksartig Ihre Arbeitsbereiche und Tätigkeiten dokumentiert sind.
  • In Ausnahmefällen kann die Praktikumsberaterin Sie darum bitten, eine schriftliche Begründung einzureichen, aus welchen Gründen Sie Ihr Praktikum anerkennen lassen wollen.
  • Die Praktikumsbeauftragte erkennt nach einer Durchsicht Ihrer Unterlagen Ihr Praktikum an und stellt den entsprechenden CP-Nachweis aus. Dieser Nachweis geht zugleich an die Geschäftsstelle des Optionalbereichs. Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle übertragen dann Ihre Credit Points in CampusOffice.