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Praktikumsbüro




Die Anmeldung eines Praktikums vor dessen Beginn ist obligatorisch. Wenden Sie sich dazu bitte zu den Sprechzeiten an das Praktikumsbüro. Die Anmeldung eines Praktikums dient der vorausgehenden Gewährleistung, dass Ihr Praktikum die Kriterien zur Anrechnung erfüllt (die Anmeldung ist nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Anrechnung Ihres Praktikums, sondern dient dazu, die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit zu überprüfen). An der Fakultät für Philologie werden prinzipiell keine Praktika mehr rückwirkend angerechnet! Gleiches gilt auch für begonnene, abgebrochene oder abgeschlossene Ausbildungen, Nebenjobs, Erfahrungen im Zivildienst und ähnliches. Praktika, die bereits absolviert wurden, können nicht nachträglich kreditiert werden.


Kontakt:

Praktikumsbüro: GB 1/33

Tel.: 0234/32-29817

E-Mail: praktikumsbuero-philologie@rub.de

Reguläre Sprechzeiten:

In der Vorlesungszeit: dienstags, 10:00-12:00 Uhr

Fragen zum Berufsfeldpraktikum werden ausschließlich in der Sprechstunde beantwortet.


Aufgaben des Praktikumsbeauftragten

  • Beratung von BA-Studierenden in Fächern der Fakultät für Philologie vor Aufnahme ihres Praktikums, Überprüfung der Anerkennbarkeit des Praktikums/des Praktikumsplatzes und ggf. Überprüfung des Praktikumsanbieters.
  • Überprüfung der Praktikumsunterlagen: Durchsicht und ggf. Ergänzung bzw. Korrektur des Eingangsfragebogens, Entgegennahme der offiziellen Anmeldung des Praktikums.
  • Beratung/Ansprechbarkeit für Studierende während des Praktikums.
  • Überprüfung des Praktikumsberichtes (mindestens drei Seiten) inkl. der Anmelde- und Abschlussformulare und des Praktikumszeugnisses.
  • Anerkennung der Praktika und Weiterleitung der Praktikumsnachweise an den Optionalbereich.


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Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Praktika

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