Die Anmeldung eines Praktikums vor dessen Beginn ist obligatorisch. Wenden Sie sich dazu bitte zu den Sprechzeiten an das Praktikumsbüro. Die Anmeldung eines Praktikums dient der vorausgehenden Gewährleistung, dass Ihr Praktikum die Kriterien zur Anrechnung erfüllt (die Anmeldung ist nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Anrechnung Ihres Praktikums, sondern dient dazu, die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit zu überprüfen). An der Fakultät für Philologie werden prinzipiell keine Praktika mehr rückwirkend angerechnet! Gleiches gilt auch für begonnene, abgebrochene oder abgeschlossene Ausbildungen, Nebenjobs, Erfahrungen im Zivildienst und ähnliches. Praktika, die bereits absolviert wurden, können nicht nachträglich kreditiert werden.
Kontakt:
Praktikumsbüro: GB 1/33
Tel.: 0234/32-29817
E-Mail: praktikumsbuero-philologie@rub.de
Reguläre Sprechzeiten:
In der Vorlesungszeit: dienstags, 10:00-12:00 Uhr
Fragen zum Berufsfeldpraktikum werden ausschließlich in der Sprechstunde beantwortet.
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Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Praktika