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Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Praktika

Praktikumsbüro


Sie können sich Ihr Berufsfeldpraktikum für den Optionalbereich anrechnen lassen.

Das Praktikum für den Optionalbereich wird mit 10 CP kreditiert. Sie können sich grundsätzlich nur einmal ein Praktikum für den Optionalbereich anrechnen lassen.

Mittlerweile gibt es, zusätzlich zum „regulären“ Praktikum, auch die Möglichkeit, ein sog. „Berufsfeldpraktikum“ für 5 CP zu absolvieren. Diese Praktika betreuen die Mitarbeiter:innen des Optionalbereichs (GBCF 04/710).

Ihr Praktikum muss grundlegend zwei Kriterien erfüllen: Zum einen muss es einen deutlichen Bezug zu einem Ihrer Studienfächer bzw. zu möglichen Berufsfeldern aufweisen. Zweitens muss Ihr Praktikum die Mindestdauer erfüllen: Für Praktika im Inland sind dies sechs Wochen, für Auslandspraktika vier Wochen. Bitte orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Praktikumsplatzes unbedingt an den Vorgaben im Profilhandbuch.

Nicht anerkannt als Praktikum im Optionalbereich werden vor der Aufnahme des Studiums absolvierte Praktika, Berufstätigkeiten jeder Art, FSJ, Zivildienst und vergleichbare Tätigkeiten sowie bezahlte Nebenjobs oder Hilfskraftstellen. Praktika im Bereich Unterricht und Lehre (Schulpraktika) können nicht für den Bereich 5 des Optionalbereichs kreditiert werden, da dieses Berufsfeld über den Bereich 6 des Optionalbereich („schul- und unterrichtsbezogene Studieneinheiten“) abgebildet wird. Sollten Sie beabsichtigen, ein Schulpraktikum zu absolvieren, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter:innen der  Professional School of Education (PSE): http://www.ruhr-uni-bochum.de/pse/

Grundsätzlich können Sie Ihr Praktikum ganzjährig und zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums absolvieren. Es wird allerdings empfohlen, das Praktikum frühestens nach dem dritten Semester zu absolvieren.

Die Suche und Auswahl eines Praktikumsplatzes übernehmen Sie eigenständig: Die Fakultät für Philologie kann aufgrund der hohen Zahl der Studierenden keine Praktikumsplätze vermitteln. Zwar publiziert die Fakultät geeignete Praktikumsangebote, doch obliegt die Suche nach einem für Sie geeigneten Praktikum grundsätzlich Ihnen selbst.

Sobald Sie einen Platz in Aussicht haben, reichen Sie spätestens 14 Tage vor Beginn Ihres Praktikums im Praktikumsbüro (GB 1/33) das Anmeldeformular ein. Die Praktikumsbeauftrage nimmt Ihre Anmeldung entgegen, überprüft die Anerkennungsfähigkeit Ihres Praktikums und informiert Sie über den weiteren Verlauf. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Nach Beendigung Ihres Praktikums reichen Sie im Praktikumsbüro (GB 1/33) einen mindestens vier- bis fünfseitigen Praktikumsbericht und eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses ein. Die Praktikumsbeauftragte sieht Ihre Unterlagen durch und stellt Ihnen den Modulnachweis für den Optionalbereich aus. Hinweise zu Inhalt und Form des Praktikumsberichts finden Sie im Profilhandbuch.

Für sämtliche Fragen rund um Praktika können Sie sich während der Sprechstunde persönlich oder telefonisch an die Praktikumsbeauftragte der Fakultät für Philologie wenden: praktikumsbuero-philologie@rub.de.

Alle grundlegenden Informationen und Dokumente finden Sie auf der Seite der Fakultät für Philologie.